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Mitgliedschaft

Bei einem Eintritt, einem Wechsel der Kirchgemeinde oder einem Austritt bekundet die betreffende Person ihren Willen durch eine schriftliche Erklärung. Diese ist mit Datum und Unterschrift an das Präsidium der Kirchenvorsteherschaft zu richten. In der Erklärung sind Vorname und Name, vollständige Adresse und Telefonnummer, Geburtsdatum und Bürgerort oder Staatszugehörigkeit aufzuführen. Für unter 16-Jährige unterzeichnen die Erziehungsberechtigten. Der betreffenden Person ist es freigestellt, den Entscheid zu begründen.

Bei allen Fragen rund um die Mitgliedschaft können Sie sich auch telefonisch ans Präsidium oder an eine Person des Pfarrteams wenden.